Ausschuss für biologische Arbeitsstoffe (ABAS) - Unterausschuss (UA) 2
Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) berät seit 1995 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Fragen des Arbeitsschutzes bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Mikroorganismen im weitesten Sinn). Die gesetzliche Grundlage dafür bildet § 17 der Biostoffverordnung. Er wird in Abständen von vier Jahren neu berufen. Die konstituierende Sitzung des ABAS für den Zeitraum von 2014 bis 2017 fand am 7. Mai 2014 beim BMAS in Berlin statt. Im Sommer 2017 wurde der Berufungszeitraum um ein Jahr verlängert und endet nun am 31.12.2018.
Der ABAS hat drei Unterausschüsse (UA). Seit 2002 vertritt Dr. Zeschmar-Lahl die Gewerkschaften (ver.di) im UA2 "Schutzmaßnahmen/Fragen der technischen Sicherheit" des ABAS sowie im UA2-Arbeitskreis Abfallwirtschaft und in der 2009 gegründeten UA2-Arbeitsgruppe TRBA 220 Abwassertechnische Anlagen.
Der UA2 hat seit 2002 u.a. an folgenden TRBAen, Stellungnahmen und Berichten des ABAS mitgewirkt:
- Neufassung (2018) der TRBA 2014 „Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen“ (TRBA 214)
- Ergänzung der TRBA 211 Biologische Abfallbehandlungsanlagen um Mechanisch-Biologische Abfallbehandlungsanlagen
- TRBA 212 Thermische Abfallbehandlung: Schutzmaßnahmen
- Stellungnahme des ABAS zum manuellen Sortieren von Abfällen außerhalb von speziellen Anlagen
- TRBA 240 „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut", hier: Checkliste zur Gefährdungsbeurteilung in Archiven
- Nicht gezielte Tätigkeiten in Laboratorien, hier: Ergänzung der TRBA 100
- TRBA 220/GUV 27.11 Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen, Erarbeitung im Kooperationsmodell mit dem Bundesverband der Unfallkassen
- Bericht: Gefährdung bei nicht gezielten Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen bei der Lebensmittelherstellung
- Überarbeitung der TRBA 212 bis 214 „Abfallwirtschaft“